GAP / GWP / GSP
Wir führen die regelmäßige Gasanlagenprüfung für Flüssiggas, Erdgas und Wasserstoff durch (GAP).
Bei uns bekommen Sie Unterstützung bei der Eintragung Ihrer Gasanlage. Durchführung der GSP, bei von uns eingebauten, bzw. durch uns veränderten Gasanlagen. Auch die Tüv Eintragung können wir für Sie durchführen. Wir liefern Abgasgutachten soweit nach dem 01.10.2017 noch verfügbar.
Auch bei der Erstellung, Wartung und Prüfung von Flüssiggasanlagen in Wohnwagen und Wohnmobilen nach G607 sind wir Ihre Partner.
Die Gasanlagenprüfung wird alle 2 Jahre vor der Hauptuntersuchung durchgeführt. Die GAP/ GWP ist 3 Jahre gültig, darf aber zum Zeitpunkt der Hauptuntersuchung (HU) höchstens 1 Jahr alt sein. Dabei wird die komplette Anlage auf Dichtheit geprüft. Geprüft wird auch der Einbau, inklusive Verlegung der Leitungen, Erfüllung der behördlichen Vorschriften und auf Scheuerstellen. Über die GAP wird ein Amtlich anerkanntes Formular ausgestellt, welches durch ein Siegel und die eingeprägte Nummer des Prüfbetriebes fälschungserschwerend ist.
Unsere eigene Flüssiggastankstelle steht Ihnen an 365 Tagen. Mit EC auch außerhalb der Öffnungszeiten zur Verfügung
Auszug aus dem
DVGW – Arbeitsblatt G 607
Technische Regeln “Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen”
Flüssigasanlagen
in Wohnwagen und Reisemobilen sind alle 2 Jahre von einem zugelassenen
Sachkundigen zu überprüfen, da sonst die Betriebserlaubnis des
Fahrzeuges erlischt. Der Halter / Eigentümer des Fahrzeuges ist zur
Einhaltung der Prüftermine verpflichtet. Dies gilt ebenfalls für
Fahrzeuge, die nicht zum öffentlichen Verkehr zugelassen sind (z.B. auf
Campingplätzen etc.).