Kfz- & Werbetechnik A.Blomenkemper
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Lünener Str. 19
59368 Werne
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der KFZ- und Werbetechnik Andreas Blomenkemper für den Einbau/ die Lieferung von Autogas-Anlagen, sowie werbetechnische Dienstleistungen. KFZ- und Werbetechnik Andreas Blomenkemper bietet dem Kunden die Lieferung/ den Einbau von Autogas Anlagen sowie den damit zusammenhängenden Dienstleistungen und Werbetechnik an.
Diese AGB regeln die erstmalige und jede künftige Geschäftsbeziehung, auch dann, wenn der Kunde die Geltung dieser AGB künftig nicht mehr erneut bestätigt. Entgegenstehende Bedingungen ihrer Kunden erkennt KFZ- und Werbetechnik Andreas Blomenkemper nicht an.
Soweit der Kunde mit KFZ- und Werbetechnik Andreas Blomenkemper Verträge/ Auftragsbestätigungen über den Bezug/ Einbau von Waren und Dienstleistungen schließt, gelten die jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von KFZ- und Werbetechnik Andreas Blomenkemper ausschließlich. Änderungen bedürfen der Schriftform.
1. Lieferungen von Autogas-Anlagen
a. Lieferungen von Autogas-Anlagen erfolgen ausschließlich nur an Gewerbetreibende, die eine Einbauschulung absolviert haben und mit KFZ- und Werbetechnik Andreas Blomenkemper einen Liefervertrag geschlossen haben.
b. Bis zur Begleichung der Rechnung bleibt die gesamte Lieferung Eigentum der KFZ- und Werbetechnik Andreas Blomenkemper. Bei Zahlungsverzögerungen kann KFZ- und Werbetechnik Andreas Blomenkemper ein Eigentumspfandrecht geltend machen und/oder die gelieferte Autogas-Anlage zurückfordern. Damit verbundene Gebühren und Kosten hat der Kunde zu tragen.
2. Umrüstung
a. Die Umrüstung erfolgt bei KFZ- und Werbetechnik Andreas Blomenkemper in Lünen/ Werne.
b. Nachstellarbeiten der Gasanlage sind konstruktionsabhängig und stellen keinen Mangel gemäß § 440 BGB der Anlagen und des Einbaus dar. Insbesondere sind weitere Einstellarbeiten bei umgerüsteten Fahrzeugen keine Mängel, für die KFZ- und Werbetechnik Andreas Blomenkemper in Haftung genommen werden kann. Verschleißteile wie z. B. Dichtungen und Membranen sowie entstandene Benzin/ Gas/ Flash-Lube Kosten sind grundsätzlich von der Garantie/ Gewährleistung ausgeschlossen. Es besteht während einer Reparatur bzw. Wartung der Gasanlage kein Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug. Der Kühlwasserstand ist in regelmäßigen Abständen zu prüfen.
Die Bedienungs-/ Wartungsanleitung ist einzuhalten. Insbesondere sind die Wartungsintervalle zum Erhalt der Garantie einzuhalten.
KFZ- und Werbetechnik Andreas Blomenkemper hat keine Kenntnisse über die Gasfestigkeit des Zylinderkopfes, bzw. der Ventile und Ventilsitze
der umzurüstenden Fahrzeuge. Grundsätzlich ist der Verschleiß im Gasbetrieb an den vorgenannten Baugruppen höher. Das Ventilspiel ist alle
30.000 km zu prüfen, gegf. einzustellen. KFZ- und Werbetechnik Andreas Blomenkemper empfiehlt grundsätzlich den Einbau des Ventilschutz-
Additives Flash-Lube, um den möglichen größeren Verschleiß im Gasbetrieb zu minimieren. Der Kunde trägt die Verantwortung für die richtige
Dosierung des Additives. KFZ- und Werbetechnik Andreas Blomenkemper stellt die Additivmenge kostenlos nach bzw. ein.
Der Kunde ist auf die Möglichkeit einer Zusatzversicherung (gegen gesonderte Gebühr) für gasbedingte Schäden hingewiesen worden.
c. Garantiearbeiten werden grundsätzlich nur bei KFZ- und Werbetechnik Andreas Blomenkemper in Lünen durchgeführt.
Das Gas-Fahrzeug ist von dem Kunden zur Werkstatt zu bringen. Wir verweisen insbesondere auf § 439 BGB Abs. 3.
d. Der Einbau in Fahrzeuge erfolgt nach den gültigen Richtlinien. Für die Einhaltung der Richtlinien ist KFZ- und Werbetechnik Andreas Blomenkemper
verantwortlich. Fahrzeuge mit einer hohen Laufleistung können von KFZ- und Werbetechnik Andreas Blomenkemper abgelehnt oder mit einer
Einschränkung der Garantie belegt werden.
e. Die Einteilung der Schadstoffklasse bei umgerüsteten Fahrzeugen erfolgt in der jeweiligen Schadstoffklasse, welche der Motor
des Testfahrzeuges erreicht hat. Eine Rückstufung z.B. von Euro 4 in Euro 3 stellt keinen Mangel dar.
f. Umrüstungen und kostenpflichtige Serviceleistungen erfolgen nur gegen Bar- oder EC- Kartenzahlung bei Abholung des Fahrzeugs.
Bei unzureichender Begleichung der Rechnung ist KFZ- und Werbetechnik Andreas Blomenkemper berechtigt, die Herausgabe des
Fahrzeugs zu versagen.
g. Autogas-Anlagen und Tanks, die bereits eingebaut wurden, sind von der Rückgabe grundsätzlich ausgeschlossen.
h. Sollte ein Ausbau der Gasanlage erforderlich werden, weist KFZ- und Werbetechnik Andreas Blomenkemper darauf hin, dass ein Zurückversetzen
des Fahrzeuges in den „Ursprungszustand“ nicht durchgeführt werden kann. Je nach Ausführung ist es möglich, dass z.B. der Schalter oder
der Betankungsanschluss im Fahrzeug verbleibt. Es besteht kein Anspruch auf das Ersetzen z.B. der Einbaubereiche Schalter, Betankung, Tank
oder Ansaugbrücke. KFZ- und Werbetechnik Andreas Blomenkemper sichert einen fachgerechten Rückbau zu, der die Kundenwünsche,
soweit möglich, berücksichtigt.
i. Nach Übermittlung des Fahrzeugscheins bestellt KFZ- und Werbetechnik Andreas Blomenkemper beim Importeur das Abgasgutachten
für das umzurüstende Fahrzeug. Dieses wird nach der Lieferung dem Besteller zugesandt. Aufgrund großer Nachfrage kann es hierbei
zu erheblichen Zeitverzögerungen kommen. Es gelten die aushängenden allgemeinen Bedingungen für die Arbeiten an Kraftfahrzeugen
des Kraftfahrzeug – Gewerbes.
3. Haftung
a. KFZ- und Werbetechnik Andreas Blomenkemper haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für leichte Fahrlässigkeit aber nur bei Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten. Der Höhe nach sind Ersatzansprüche auf den Umfang voraussehbarer Schäden begrenzt.
b. Motorschäden sind grundsätzlich von der Haftung ausgeschlossen. Es sei denn, dass dieser durch die Gasanlage entstanden ist
und KFZ- und Werbetechnik Andreas Blomenkemper dafür die Verantwortung trägt, ausgenommen Ventile und Ventilsitze.
d. Für Zeitverzögerungen bei der Bearbeitung und Zusendung von Abgasgutachten besteht gegenüber
KFZ- und Werbetechnik Andreas Blomenkemper keine Haftung. KFZ- und Werbetechnik Andreas Blomenkemper hat keinen Einfluss
auf die Dauer der Bearbeitung bei der Erstellung der Abgasgutachten. Daher sind Schadenersatzleistungen jeglicher Art somit ausgeschlossen.
4. Salvatorische Klausel
a. Sollten in den AGB eine oder mehrere Bestimmungen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam sein oder werden,
so wird die Wirksamkeit der übrigen AGB Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
5. Anwendbares Recht, Erfüllungsort
a. Diese Vereinbarung/ AGB unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist Lünen.
b. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung/ AGB ist, soweit zulässig, Lünen.
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