HU / AU

Ihr Auto wird von einem Sachverständigen eine Prüforganisation (GTÜ, TÜV oder DEKRA) nach § 29 StVZO geprüft. Auch Abnahmen nach § 21 bzw. § 19.2/ § 19.3  können durchgeführt werden.
Auf Wunsch bereiten wir die Hauptuntersuchung vor,  bei uns ist die Nachuntersuchung kostenlos wenn wir Ihr Fahrzeug instandsetzen. (gilt nicht für Kleinaufträge wie der Austausch von Leuchtmitteln)
Wir führen die gesetzlich vorgeschriebene Abgasuntersuchung AU nach § 47a StVZO durch
(wir berechnen kein Vorführungsgebühr/ Bühnennutzung)