Ihr Auto wird von einem Sachverständigen eine Prüforganisation (GTÜ, TÜV oder DEKRA) nach § 29 StVZO geprüft. Auch Abnahmen nach § 21 bzw. § 19.2/ § 19.3 können durchgeführt werden.
Wir führen die gesetzlich vorgeschriebene Abgasuntersuchung AU nach § 47a StVZO durch
(wir berechnen kein Vorführungsgebühr/ Bühnennutzung)